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Andrea Lindholz
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Frage von Markus O. •

Frage an Andrea Lindholz von Markus O. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Lindholz
Als Vorsitzende des Innenausschusses haben Sie die Einschätzungen der Expertenrunde zur geplanten Revision der Bestandsdatenauskunft mehrfach gehört, zuletzt am 25.1.21. Der überwiegende Teil der geladenen sechs Sachverständigen hat verfassungsrechtliche Bedenken zum Gesetzentwurf eingebracht. Dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass ähnliche Gesetze von 2005 und 20013 als verfassungswidrig eingestuft wurden.
Gemäss der aktuellen Berichterstattung (z.B. https://netzpolitik.org/2021/grosse-koalition-boxt-gesetzentwurf-gegen-expertenmeinungen-durch/) teilen weder Sie als Vorsitzende noch Vertreter der Regierungskoalition diese Bedenken, es gibt lediglich kleine Änerungen. Aus diesem Grund nehme ich an, dass Sie gemeinsam mit der Regierungsfraktion für das Gesetz in seiner vorliegenden Form stimmen werden.
Gerne möchte ich Sie folgendes fragen:
1. Mit welcher Begründung ignorieren Sie die vorgebrachten Einwände, die dazu führen, das Gesetz könnte in der vorliegenden Form verfassungswidrig sein?
2. Für den Fall, dass das Gesetz zum dritten Mal vor dem BVerfG oder dem EuGH als verfassungswidrig eingestuft wird - welche politischen und persönlichen Schlussfolgerungen ergeben sich damit für Sie?

Ich bedanke mich für Ihre Antwort.
Herzliche Grüße
M. O.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr O.,

haben Sie vielen Dank für Ihre beiden Fragen zum sog. Bestandsdatengesetz.

Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass wir dieses Gesetz sowie seine gesetzgeberischen Vorgänger aus gutem Grund beschlossen haben. Der Mord an Walter Lübcke in Kassel oder der Sturm auf das US-Capitol durch einen gewalttätigen Mob haben erschreckend deutlich gezeigt, wohin Hass führen kann, wenn er sich im Netz unbegrenzt Bahn brechen kann. Ein wehrhafter Rechtsstaat muss solchen Entwicklungen Einhalt gebieten und genau diesem Ziel dient auch dieses Gesetz.

Ad 1.
Ich ignoriere keine Einwände, sondern höre mir alles an und bilde mir meine eigene Meinung. Als Juristin und als Politikerin bin ich mir bewusst, dass unterschiedliche Rechtsauffassungen in einem Gesetzgebungsverfahren keine Seltenheit sind - erst recht nicht in solchen komplexen Fragen. In diesem Fall vertrete ich die Auffassung, dass dieser Gesetzentwurf die sehr klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes umsetzt und dabei gleichzeitig dafür sorgt, dass unser Rechtsstaat auch im digitalen Raum handlungsfähig bleibt.

Ad 2.
Da ich überzeugt bin, dass dieses Gesetz den gestellten Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts genügt, werde ich nicht über rein hypothetische Fragen spekulieren.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz MdB

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