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Andrea Lindholz
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Frage von Peter N. •

Frage an Andrea Lindholz von Peter N. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrte Frau Lindholz,

ich habe erfahren, dass der Entwurd zur Verschärfung des Waffenrechts nun bei Ihnen liegt. Ich möchte Sie fragen wie es sein kann, dass ich als gesetzestreuer Sportschütze mit neuen Einschränkungen bestraft werde, obwohl diese Verschärfungen den illegalen Waffenbesitz sowie illegale Straftaten mit Schusswaffen nicht im geringsten einschränken. Wie kann es sein, dass eine der überprüftesten und gesetzestreusten Gruppe von Bürgern pauschal bestraft und eingeschränkt wird. Von Ihrer Partei habe ich mir an dieser Stelle mehr erhofft. Den Ausgang über die Entscheidung der Ihnen vorliegenden WaffG-Verschärfungen werde ich und vermutlich der großteil alle legalen Waffenbesitzer bei den nächsten Wahlen berücksichtigen. Eine Partei, die so handelt, kann ich bei einer Verschärfung leider nicht mehr wählen. Daher würde ich gern Ihre Meinung dazu hören.

Mit freundlichen Grüßen,
N..

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr N.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zum Waffenrecht.

Grund für die aktuell diskutierte Reform des Waffenrechts (3. WaffRändG) ist die Novellierung der EU-Feuerwaffenrichtlinie, die als Reaktion auf die Terroranschläge in Frankreich im Jahr 2015 in Gang gesetzt wurde. Deutschland hätte die Richtlinie bereits bis September 2018 umsetzen müssen. Da dies nicht erfolgt ist, hat die EU Kommission inzwischen ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Wir sind insofern zur Umsetzung verpflichtet und stehen unter einem gewissen Zeitdruck.

Doch wir als CSU/CDU-Bundestagsfraktion lassen uns nicht unter Druck setzen und prüfen wie bei jeder neuen Regelung im Waffenrecht sehr genau und kritisch, ob sie zu einem substantiellen Sicherheitsgewinn führt oder – gerade mit Blick auf die unbescholtenen Jäger, Sportschützen, Brauchtumsschützen und Sammler – nur einen bürokratischen Mehraufwand bedeutet, der in keinem vernünftigen Verhältnis zum erreichten Sicherheitsertrag steht. Maßgeblich ist für uns dabei die Überzeugung, dass aufgrund unserer bereits bestehenden hohen nationalen Standards die eigentliche Gefahr nicht von Schusswaffen im legalen Besitz und schon gar nicht von unseren Schützen und Jägern ausgeht, sondern vom illegalen Waffenhandel und Waffenbesitz, gerade auch in Zeiten des illegalen Handels über das Internet.

CSU und CDU setzen sich seit jeher für ein Waffenrecht mit Augenmaß ein. Wir Innenpolitiker der Unionsfraktion haben bereits 2016 auf europäischer Ebene gemeinsam mit unseren Kolleginnen und Kollegen der EVP-Fraktion dafür gesorgt, dass völlig überzogene Verschärfungen wie z.B. die ursprünglich vorgesehene verpflichtende Medizinisch Psychologische Untersuchung gestrichen wurden. In diesem und weiteren Punkten konnten dank unserer frühzeitigen Intervention unangemessene Härten für die vielen redlichen Legalwaffenbesitzer vermieden werden.

Einige Punkte aus der EU-Feuerwaffenrichtlinie müssen jedoch in Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden. Die Änderungen der europarechtlichen Vorgaben dienen im Wesentlichen drei Zielen:

1. Der Zugang zu illegalen Schusswaffen soll erschwert werden.
2. Sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile sollen über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg behördlich rückverfolgt werden können. (Von Herstellung/Import bis Vernichtung/Export)
3. Die Nutzung legaler Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge soll erschwert werden, was v.a. durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen erreicht werden soll.

Wir als Unionsfraktion beschäftigen uns mit dieser Thematik länger und intensiver als jede andere Partei. Auch ich persönlich habe zahlreiche Gespräche mit Jägern, Sportschützen, Gebirgsschützen und den diversen Fachverbänden zu der anstehenden Waffenrechtsreform geführt. Daher sind mir die konkreten Kritikpunkte der Legalwaffenbesitzer gut bekannt. Einige berechtigte Kritikpunkte konnten wir bereits in einem sehr frühen Stadium heilen. Dennoch bleiben aktuell einige Fragen offen. Insbesondere die Kritik der Sportschützen an der bisher vorgesehenen Neuregelung der Bedürfnisprüfung kann ich gut nachvollziehen und setze mich im parlamentarischen Verfahrens nachdrücklich für Verbesserungen ein.

Da das parlamentarische Verfahren noch in vollem Gange ist, lässt sich der Ausgang aber nicht seriös vorhersagen. Fest steht, CSU und CDU können in dieser Frage nicht alleine entscheiden. Wir brauchen für jede Änderung sowohl die Zustimmung unseres Koalitionspartners SPD als auch die Zustimmung der Mehrheit der Länder im Bundesrat. Von Seiten der Länder wurden bereits mehrheitlich über den vorliegenden Gesetzentwurf hinausgehende Verschärfungen gefordert, die wir jedoch weitgehend ablehnen. Das macht unsere Verhandlungsposition nicht einfacher. Dennoch bleibe ich optimistisch, dass die Unionsfraktion tatsächliche Verbesserungen im vorliegenden Gesetzentwurf für die unbescholtenen Legalwaffenbesitzer insbesondere im Hinblick auf die Bedürfnisprüfung bewirken kann. Auf jeden Fall arbeiten wir mit allem Nachdruck daran. Wir wollen für ein Waffenrecht mit Augenmaß sorgen, das die berechtigten Interessen der Legalwaffenbesitzer ebenso berücksichtigt, wie das Sicherheitsbedürfnis der gesamten Bevölkerung.

Im Übrigen setzen sich CSU und CDU traditionell und effektiv für die berechtigten Interessen unbescholtener Legalwaffenbesitzer ein ohne dabei die Sicherheit im Land aus dem Blick zu verlieren. Wir beschränken unsere waffenrechtspolitischen Aktivitäten nicht auf das Verteilen ebenso populistischer wie inhaltsloser Flyer wie es mancher politischer Mitbewerber aktuell für opportun hält. Stattdessen tragen wir seit Jahrzehnten Verantwortung, prüfen jede sachliche Kritik sehr genau und verhandeln im Rahmen des rechtlich Zulässigen konkrete Verbesserungen für die unbescholtenen Jäger, Sportschützen, Brauchtumsschützen und Sammler heraus. In Europa, im Bund und im Land setzen wir uns aktiv, erfolgreich und nachweisbar dafür ein, dass diese vielfältigen Traditionen und das Brauchtum bewahrt und gefördert werden. Nicht ohne Grund konnte sich z.B. das Sportschützenwesen im CSU-geführten Bayern zu einer Klasse für sich im bundesweiten Vergleich entwickeln.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz MdB

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