Sehr geehrter Herr Trepoll , Ukrainische Führerscheine (Bus + LKW) stehen in der Anlage 11 FeV. Russische nicht. Warum ist das so, und halten Sie, Ihre Partei, dass für richtig oder nicht?
Warum werden russische und ukrainische FührerscheininhaberInnen so unterschiedlich behandelt? Und welche Kriterien werden herangezogen um ein Land in die Anlage 11 FeV aufzunehmen?
Vielen Dank für eine aussagekräftige Antwort, mit freundlichen Grüßen,
S. L.
Sehr geehrter Herr L.,
die Aufnahme von Staaten in die Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) basiert auf rechtlichen Prüfstandards und Abkommen – nicht auf politischen Sympathieentscheidungen der Parteien.
Kriterien für die Aufnahme in Anlage 11 FeV
Ein Nicht-EU-Staat wird nur aufgenommen, wenn das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) zusammen mit den Bundesländern nachweist, dass die dortigen Fahrausbildungs- und Prüfungsstandards im Wesentlichen dem deutschen bzw. europäischen Niveau entsprechen.
- Gleichwertigkeit der Prüfung: Inhalt, Umfang und Prüfungsrichtlinien (Theorie und Praxis) müssen vergleichbar sein.
- Gegenseitigkeit: Die administrative Zusammenarbeit zwischen den Behörden sowie Gegenrecht (Gegenseitigkeit der Anerkennung) spielen eine Rolle.
- Systemkompatibilität: Standardisierung der Qualifikationsnachweise (insbesondere bei Berufskraftfahrern).
Warum die Ukraine gelistet ist (inkl. Lkw/Bus)
Die Ukraine hat im Rahmen des EU-Assoziierungsabkommens und zur Harmonisierung mit dem europäischen Recht ihre Ausbildungs- und Prüfungsstandards für Fahrerlaubnisse schrittweise an EU-Vorgaben angepasst. Zudem hat der Bundesrat der Aufnahme der Ukraine in die Anlage 11 FeV zugestimmt.
Hinweis zu Lkw/Bus: Auch wenn theoretische und praktische Fahrprüfungen entfallen, entbindet die Anlage 11 FeV Berufskraftfahrer nicht von weiteren gesetzlichen Auflagen. Medizinische Untersuchungen, Seh-Nachweise sowie die Berufskraftfahrerqualifikation (Code 95) müssen nach deutschen/EU-Standards erbracht bzw. nachgewiesen werden.
Warum Russland nicht gelistet ist
Für russische Führerscheine fehlen diese gesetzlichen Voraussetzungen. Es liegt weder eine festgestellte Gleichwertigkeit des Prüfungssystems nach EU-Maßstab vor, noch existiert ein entsprechendes Abkommen zur gegenseitigen vereinfachten Anerkennung. Wer mit einem russischen Führerschein seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt, muss nach der 6-Monats-Frist die theoretische und praktische Prüfung in Deutschland ablegen.
Die Unterscheidung ist fachlich und rechtlich begründet, nicht willkürlich. Die CDU-Fraktion befürwortet sachbasierte Sicherheitsstandards im Straßenverkehr. Die Aufnahme von Ländern in Anlage 11 wird begrüßt, sofern die Ausbildungssicherheit nachgewiesen ist; fehlen diese Nachweise oder Prüfabkommen (wie im Fall Russlands), bleibt die reguläre Prüfungspflicht zum Schutz der Verkehrssicherheit bestehen.
Für weitere Nachfragen wenden Sie sich gerne an unsere Fachpolitiker aus dem Verkehrsbereich.
Viele Grüße
A. Trepoll

