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André Berghegger
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Frage von Hartmut B. •

Frage an André Berghegger von Hartmut B. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Berghegger,
vielen Dank für Ihre Antwort vom 28.01.2021 auf meine Frage vom 13.10.2020.
In Ihrer Antwort führen Sie aus das seinerzeit 2003 eine bestehende Ungleichbehandlung durch den Gesetzgeber abgeschafft wurde. Umso unverständlicher ist es aber für mich, das mit dem ab 01.01.2020 gültigen Betriebsrentenfreibetragsgesetz erneut und wissentlich eine Ungleichbehandlung durch den Gesetzgeber geschaffen wurde.
Wie Sie sicherlich wissen bin ich Mitglied im Verein der Direktversicherungsgeschädigten, und wir spüren bei unseren Mitgliedern eine Unzufriedenheit, die einen guten Nährboden für Populisten bildet.
Deshalb heute meine Frage an Sie:
Setzt der Gesetzgeber auf die Unwissenheit der Betroffenen und wartet ab, bis die Abschaffung der Ungleichbehandlung wiederum über den Klageweg erstitten werden muss?
Warum gibt es seitens der Politik nicht ein positives Signal an die Betroffenen, immerhin ca. 15,5% der Wahlberechtigten?
Mit freundlichem Gruß
H. B.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bodenstein,

in meiner Antwort auf Ihre letzte Frage habe ich darauf hingewiesen, dass das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz eine Entlastung für die Empfänger von Betriebsrenten darstellt.

Richtig bleibt aber auch, so wie Sie es ausführen: Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sowie andere mit der Rente vergleichbare Einnahmen bzw. Versorgungsbezüge nach § 229 SGB V bleiben beitragspflichtig (seit 2004). Wir haben jedoch unsere Zusage eingehalten und mit dem oben genannten Gesetz einen Freibetrag eingeführt, damit Beitragszahler im Rentenalter entlastet werden. Wichtig war uns dabei vor allem, die Bezieherinnen und Bezieher kleiner Betriebsrenten zu entlasten. Deshalb haben wir mit dem Gesetz eine Entlastung für alle Betriebsrentner beschlossen, die zum Jahresbeginn in Kraft getreten ist: Auf einen dynamisierten, d.h. mit dem Bruttoeinkommen steigenden Freibetrag in der Höhe von 159,25 Euro werden keine Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung erhoben.

Dass die nicht vollständige Rücknahme der Beitragspflicht auch zu Unzufriedenheit unter den Betroffenen führt, ist selbstverständlich nachvollziehbar und bedauerlich. Natürlich setzen wir uns auch für diese Personengruppe ein, das Betriebsrentenfreibetragsgesetz hat zu einer Verbesserung der Situation geführt. Mehr, und da möchte ich Ihnen gegenüber ehrlich sein, ist finanziell schlicht nicht darstellbar. Ich verstehe, dass Sie darüber ungehalten sind, jedoch müssen wir auch die Belastungen für die kommenden Generationen im Blick behalten. Der demographische Wandel bedingt, dass der Anteil von Rentnerinnen und Rentnern in der gesetzlichen Krankenversicherung stetig ansteigt – mit entsprechend steigenden Leistungen der Krankenversicherung. Dadurch muss die jüngere Generation mehr zur Solidargemeinschaft beitragen als die vorherigen Jahrgänge. So tragen momentan Rentner selbst ungefähr 40 Prozent ihrer Leistungsausgaben in der GKV mit ihren Beiträgen, während es 1973 noch circa 73 Prozent waren. Das heißt im Umkehrschluss, dass der größte Teil der Versorgungskosten, also rund 60 Prozent, von der Solidargemeinschaft der Versicherten insgesamt getragen wird.

Es können daher leider keine weiteren Änderungen bei der Verbeitragung von Betriebsrenten erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

André Berghegger