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Amira Mohamed Ali
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Frage von Philip G. •

Frage an Amira Mohamed Ali von Philip G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Mohamed Ali,

ich habe die Bundestagsdebatte zu dem Thema „Der Islam und die untrennbar mit ihm verbundene Scharia gehören nicht zum Rechtsstaat“ verfolgt. Omid Nouripour von Bündnis 90/ Die Grünen stellte eine Zwischenfrage, worin er klar stellt, dass es Ihr Job als Abgeordnete sei, diejenigen Teile der Scharia, die mit dem Grundgesetz vereinbar seien, zur Anwendung zu bringen. Haben Sie die Aussagen von ihm verstanden? Denken Sie auch, dass es Ihre Aufgabe ist Teile der Scharia hier in Deutschland anzuwenden?

Ich danke Ihnen schon jetzt sehr für eine Antwort, mit vielen Grüßen
P. G.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich die Meinung von dem Herrn Nouripour, die er während der von der AfD geführten Plenumsdebatte zum Thema „Unvereinbarkeit von Islam, Scharia und Rechtsstaat“ vom 11. Oktober 2018 äußerte, nicht kommentiere. Ich bitte Sie, sich an Herrn Nouripour zu wenden, wenn Sie eine Interpretation seiner Aussage wünschen.

Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich auf die Ausführungen meines Fraktionskollegen, Friedrich Straetmanns, in der Debatte verweisen, denen ich mich vollumfänglich anschließe:
" Artikel 4 des Grundgesetzes: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Daraus folgt das staatliche Neutralitätsgebot. Eine Religionsgemeinschaft darf ihren Glauben nach innen leben, soweit dies ohne Zwang und im Einklang mit der Rechtsordnung geschieht. Mehr noch, es ist den staatlichen Stellen untersagt, Glaubensinhalte vor dem Hintergrund
eines Verbots als richtig oder falsch zu bewerten, selbst wenn diese mit grundlegenden Verfassungsprinzipien in Widerspruch stehen. Aber sobald jemand aus seiner Religion Verhalten ableitet, das mit der Rechtsordnung
des Grundgesetzes in Widerspruch steht, findet das Grundrecht der freien Religionsausübung eine unüberwindliche Schranke in der allgemeinen Rechtsordnung."

Das Grundgesetz bindet selbstverständlich auch uns Abgeordnete.

Ich hoffe, dies beantwortet Ihre Frage.

Mit freundlichen Grüßen

Amira Mohamed Ali

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