Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt also (im Übrigen bereits von Anfang an) das Recht auf Vertragsanpassung.
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Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt also (im Übrigen bereits von Anfang an) das Recht auf Vertragsanpassung.
Übergangsfristen für die Anbindehaltung in Milchviehbetrieben halte ich für notwendig, da die Umstellung in den Höfen aufwändig ist und gewisse Zeit erfordert.
Langstreckentransporte sind in bestimmten Fällen notwendig, sie müssen aber so schonend wie möglich durchgeführt werden.
Die Bundesregierung ist gefordert, im Gesetzgebungsverfahren die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu berücksichtigen.
Die EU führt eine Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke (sog. „Schwarze Liste“), die regelmäßig überarbeitet wird.
Das Vergütungssystem der Berufsbetreuer ist nicht mehr angemessen