Erneut macht die Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" darauf aufmerksam, welche Höllenqualen die Tiere in den Todestransporten erleiden. Wann werden diese Zustände endlich verboten? Danke.
Sehr geehrter Herr Rainer,
Schilderungen der Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" dokumentieren das unerträgliche Leiden der Tiere während der Transporte durch ganz Europa.
"Es ist heiß wie in einem Backofen. Und sie sind mittendrin - kleine Kälber, trächtige Kühe, Hühner, Schweine. Unbarmherzig knallt die Sonne auf das Metalldach des Tiertransporters und verwandelt ihn in ein glühendes Gefängnis. Die Luft ist sengend heiß beim Atmen, doch es gibt kein Wasser, um den quälenden Durst zu stillen. Immer wieder kollabieren Tiere. Manche stehen nie wieder auf.
Das muss aufhören!"
Sehr geehrter Herr Rainer,
warum gibt es in Deutschland noch immer kein Verbot für solche Lebendtiertransporte?
Auch deutsche Rinder, Schweine, Hühner werden diesen Qualen ausgesetzt.
Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass endlich dem Tierwohl Rechnung getragen wird.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Bettina B.

Sehr geehrte Frau B.,
der Schutz von Tieren beim Transport wird durch die „EU-Tierschutz-Transportverordnung“ geregelt. Nationale Verschärfungen der EU-Vorschriften, wie beispielsweise das geforderte Verbot von Langstrecken-Tiertransporten, können nur für rein innerstaatliche Beförderungen umgesetzt werden und verfehlen somit ihren Zweck, wenn Tiere in andere EU-Mitgliedsstaaten oder Drittländer transportiert werden.
Das geltende EU-Recht enthält zahlreiche Regelungen, die dazu dienen sollen, die Belastung der Tiere bei Langstreckentransporten, insbesondere bei hohen Außentemperaturen, in einem für die Tiere zumutbaren Rahmen zu halten. Keinesfalls dürfen Tiertransporte in der von Vier Pfoten berichteten Art und Weise durchgeführt werden. Festgestellte Verstöße gegen die bestehenden Tiertransportvorschriften sind durch die zuständigen Behörden wirkungsvoll zu ahnden.
Im Dezember 2023 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Ablösung der bestehenden EU-Tierschutz-Transportverordnung vorgelegt. Unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse enthält dieser Verordnungsvorschlag zahlreiche Verbesserungen, darunter die Begrenzung von Beförderungsdauern, die Festlegung von Temperaturgrenzen sowie eine Erhöhung des Raumangebots. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat setzt sich in den laufenden Konsultationen auf EU-Ebene für Verbesserungen des Tierschutzes beim Transport ein, wobei es auch den Erfüllungsaufwand für Wirtschaftsbeteiligte und Behörden im Blick hat.
Freundliche Grüße
Alois Rainer