Mit Änderung der GOT für Tierärzte 2022 hat die Geldgier der Bundestierärztekammer eine neue Dimension erreicht. Werden Sie nun handeln um die Not der Tiere ärmerer Menschen zu lindern?
Sie hatten mir zur Frage der Gebührenordnung vom 30.05.2025 geantwortet: „Es bestand Handlungsbedarf, weil diese zuletzt vor über 23 Jahren im Jahr 1999 umfassend überarbeitet worden war“. (Zitat Alois Rainer vom 13.06.2025 auf Abgeordnetenwatch). Ihre Aussage ist nicht korrekt. In den Jahren 2008 und 2017 wurden die Gebühren schon zweimal Pauschal um jeweils 12%, Bestandskontrolle bei Nutztieren um 30% angehoben plus eine Notdienstgebühr von 50 €. Das war den Herren der Tierärztekammer aber nicht genug. Selbst die niedersächsische Landesregierung fordert eine sofortige überprüfung der GOT:
Beispiel im Artikel Zahn-OP Katze, vorher 450€ nach neuer GOT fast 4000€, Preissteigerung fast 790%, da knallen die Sektkorken. Sehen Sie da wirklich keinen Handlungsbedarf?
Sehr geehrter Herr G.,
die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT) aus dem Jahr 2022 wird gemäß Teil A.VII. der amtlichen Begründung (BR-Drucksache 247/22 vom 25. Mai 2022) nach vier Jahren im Jahr 2026 evaluiert.
Entscheidungshilfe und Grundlage für die Evaluierung der GOT werden erneut objektive Daten sein, die auch im Jahr 2026 wieder im Rahmen eines EU-weit ausgeschriebenen Forschungsvorhabens erhoben werden. Die Ausschreibung ist unter https://www.ble.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2025/251107_Tieraerztegebuehrenverordnung.html einsehbar und ist somit bereits erfolgt. Im Rahmen des Forschungsvorhabens wird die Notwendigkeit einer Anpassung der Gebührentatbestände an den veterinärmedizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnisstand überprüft. Des Weiteren werden für alle in der GOT gelisteten Leistungen die jeweils angemessenen Gebührensätze ermittelt. Dabei werden auch die Auswirkungen der Anpassungen der Gebührenhöhen im Jahr 2022 untersucht.
Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens werden fristgerecht für das Ende des Jahres 2026 erwartet. Diese wird das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2027 bewerten. Den sich daraus ggf. ergebenden Änderungsbedarf wird das BMLEH dann zeitnah unter Beteiligung von u. a. Ländern und Verbänden umsetzen.
Freundliche Grüße
Alois Rainer

