Grundsätzlich begrüße ich, dass die Bundesregierung in ihrem Entwurf den Rechtsanspruch der Betroffenen auf Auskunft gegenüber Unternehmen klarstellen will.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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