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Alexander Throm
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Frage von Magdalena K. •

Wie stellen Sie sicher, dass Budgetierung und der Wegfall der Angemessenheitsprüfung nicht zu weniger Therapieplätzen und einer schlechteren Versorgung psychisch erkrankter Menschen führen?

Sehr geehrter Herr Throm,

Ich möchte Ihrer Einschätzung (siehe Ihre Antwort auf meine vorherige Frage) zur Budgetierung der Psychotherapie widersprechen. Die geplante Budgetierung und die Streichung der gesetzlichen Angemessenheitsprüfung schaffen erhebliche Unsicherheit für psychotherapeutische Praxen. Fällt der gesetzliche Schutz einer angemessenen Vergütung weg, steigt der wirtschaftliche Druck. Viele Therapeutinnen und Therapeuten werden gezwungen sein, weniger gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten zu behandeln, obwohl die Wartezeiten bereits heute viel zu lang sind.

Umso unverständlicher ist dieser Schritt, da die ambulante Psychotherapie nur rund ein Prozent der Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ausmacht. Die möglichen Einsparungen stehen aus meiner Sicht in keinem Verhältnis zu den negativen Folgen für die Versorgung psychisch erkrankter Menschen. Wie lässt sich dies mit dem Ziel einer besseren Patientenversorgung vereinbaren?

M.A.Magdalena K.

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