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Alexander Throm
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Frage von Nina B. •

Warum behalten wir Bürokratie bei, die uns zurückwirft gegenüber Konkurrenzländern beim Wettbewerb um Fachkräfte?

Sehr geehrter Herr Throm,

das deutsche Aufenthaltsrecht führt in der Praxis zu einer Inländerdiskriminierung beim Ehegattennachzug: Während ausländische Fachkräfte ihre Ehepartner ohne jeglichen Sprachnachweis nach Deutschland nachholen dürfen, gilt für deutsche Staatsbürger beim Nachzug eines Partners aus einem Drittstaat die Pflicht des A1-Sprachnachweises vor der Einreise. Das gilt auch für im Handwerk tätige Deutsche oder frisch eingebürgerte Staatsbürger.

In vielen Herkunftsländern stellt diese Pflicht aufgrund fehlender Infrastruktur oder massiver Sicherheitsrisiken auf dem Weg zu Prüfungszentren eine unzumutbare Hürde dar. Dieses Problem kann zur Abwanderung beitragen. Erfolgreiche Geflüchtete sind auch nicht an Deutschland gefesselt, wenn erstmal ein Deutscher Gesellenbrief und der deutsche Pass in der Tasche sind. Wir verlieren genau die, die wir brauchen! Z. B. in den USA besteht dieses Problem für niemanden.

Mit freundlichem Gruß
Nina B.

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