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Alexander Radwan
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Frage von Andreas B. •

Frage an Alexander Radwan von Andreas B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Radwan, da ja in diesem Land die Macht vom Volke ausgeht, bitte ich Sie als meinen gewählten Vertreter im Deutschen Bundestag, mir zu erklären, warum ein Gesetz (Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen - in Kraft ab 01.01.2017) verabschiedet worden ist, das den Gleichbehandlungsgrundsatz in grobster Weise verletzt. Wie ich den Inhalt des Gesetzes (und hier besonders die Passage über die Verwendung von 1,5 Mrd. Euro der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds der Krankenkassen) verstehe, sollen hier nur die gesetzlichen Pflichtversicherten für die gesundheitliche Versorgung von Asylanten herangezogen werden, wo doch eben dies die Aufgabe der gesamten Bevölkerung sein müsste (Spitzfindigkeiten wie, dass müsste Fr. Dr. Merkel alleine bezahlen, unterlasse ich mal). Was bezahlen Beamte, Selbstständige, Arbeitnehmer mit Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze und ja, ihr, die Politiker, für die Gesundheitsversorgung der Asylanten? Sollten nicht alle Steuerzahler für diese Aufgabe herangezogen werden, wenn schon mal wieder der "dumme Michel" für die "alternativlose" Politik einer einzelnen Person zahlen muss?
Ich möchte, dass Sie dieses Problem für mich vor dem Deutschen Bundestag zur Sprache bringen, wohl wissend, dass vermutlich ein Großteil der Bundestagsabgeordneten keine Ahnung hat, was da tatsächlich mit diesem Gesetz beschlossen worden ist, nämlich eine Enteignung der Schwächsten der deutschen Arbeitnehmer.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bernau

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Bernau,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 05.12.2016.

Gesundheitsleistungen für Asylbewerber werden bis zur Entscheidung über den Asylantrag durch den Bund und die Länder über das Asylbewerberleistungsgesetz finanziert. Sofern nicht unmittelbar nach Bescheidung eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird, werden erwerbsfähige Asyl- bzw. Schutzberechtigte in der Gesundheitsversorgung anschließend wie Bezieher von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) behandelt.

Aus Steuergeldern werden den Krankenkassen in diesem Fall monatlich 90 Euro als Beitrag gezahlt. Da die tatsächlichen Kosten für die Versorgung der Flüchtlinge voraussichtlich höher liegen, hat das Bundeskabinett am 3. August entschieden, zur Deckung dieser Finanzierungslücke einmalig eine Milliarde Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds an die Krankenkassen zu verteilen (die weiteren von Ihnen angesprochenen 500 Millionen Euro aus der Entnahme werden zum Aufbau der Telematikinfrastruktur der Kassen bereitgestellt).

Der Gesundheitsfonds hatte 2015 ein Volumen von 208 Milliarden Euro. Der Bundeszuschuss aus Steuergeldern betrug 11,5 Milliarden Euro (rund 5 Prozent). Er stieg in diesem Jahr auf 14 Milliarden Euro und wird 2017 auf 14,5 Milliarden Euro angehoben. Der Zuschuss aus Steuergeldern dient dazu, wie von Ihnen gefordert, den sozialen Ausgleich gesamtgesellschaftlich zu tragen.

Ziel muss es sein, möglichst viele anerkannte Asylberechtigte in versicherungspflichte Beschäftigungsverhältnisse zu bringen, damit sie perspektivisch ihren finanziellen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten.

Mit freundlichem Gruß

Alexander Radwan, MdB

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