Warum ist die Stelle des Polizeibeauftragten in Hessen weiter unbesetzt?
Sehr geehrter Herr Bauer,
erneut gibt es einen Skandal bei der hessischen Polizei. Erneut braucht es über 20 Fehlverhalten an der selben Dienststelle bis ermittelt wird.
Warum haben Bürgerinnen und Bürger weiterhin keine neutrale Ansprechperson die sie bei polizeilichem Fehlverhalten kontaktieren können?
Stattdessen müssen Sie sich weiterhin an genau die Behörde wenden die sie erst geschädigt und - im Falle einer Anzeige - in der Folge sogar zu Unrecht zu den Tätern gemacht hat.
Über Ihre Ausführungen zu den Gründen würde ich mich freuen.
Sehr geehrter Herr V.,
herzlichen Dank für Iher Anfrage.
Ich nehme die Anschuldigungen gegen die 17 Polizeibeamtinnen und -beamten des 1. Reviers in Frankfurt sehr ernst. Die Vorfälle werden lückenlos aufgeklärt und konsequent verfolgt. Die Staatsanwaltschaft und das Landeskriminalamt genießen dabei mein Vertrauen.
Das Aufdecken der Vorgänge in Frankfurt ist durch Strukturen entstanden, die bereits vorhanden sind. Der aktuelle Fall zeigt also, dass die internen Kontrollmechanismen der hessischen Polizei funktionieren. Innerhalb der Polizei gibt es bereits einen Beauftragten. Kritilker befürchten, ein externer Beauftragter stelle sie unter Generalverdacht. Statt Vertrauen aufzubauen, könnte er als „Polizeiwächter“ wahrgenommen werden, der nur Fehler sucht.
Die CDU-Landtagsfraktion hat der Schaffung einer Stelle für eine/n Polizeibeauftragte/n zugestimmt. Für weitere Beratungen im Landtag sind wir offen. Sofern diese ergeben, dass die Besetzungeines Polizeibeauftragten zweckdienlich ist, werden wir diese selbstverständlich vornehmen.
Abschließend möchte ich betonen, dass unsere rund 16.000 hessischen Polizistinnen und Polizisten weiterhin mein volles Vertrauen genießen. Ein Generalverdacht gegenüber unserer Polizei aufgrund des Fehlverhaltens Einzelner ist aus meiner Sicht unangebracht.
Mit freundlichem Gruß
Alexander Bauer

