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Albert Rupprecht
CSU
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Frage von Herbert H. •

Frage an Albert Rupprecht von Herbert H. bezüglich Finanzen

Die Bundesregierung plant eine erneute Erhöhung der Kfz-Steuer.

Wie können Sie, als Abgeordneter, eine erneute Erhöhung verantworten?
Die deutschen Bürger leben von einem Minimum an verfügbaren Einkommen. Eine weitere Belastung ist ein Schlag in das Gesicht jedes Autofahrers.

Ich erbitte Ihre Stellungnahme!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Huber,

vielen Dank für Ihre Nachricht an Herrn Rupprecht. Er wird sich bemühen, Ihnen baldmöglichst eine Antwort zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Katharina Mayer, Büro Albert Rupprecht, MdB

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Huber,

vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie um eine Stellungnahme zur Kfz-Steuer gebeten haben. Die Umstellung der KFZ - Steuer von der Hubraumgröße auf den Kohlendioxidausstoß geht auf Beschlüsse der Bundesregierung zu verstärktem Klimaschutz zurück.

Bereits im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist die Reform der Kfz-Steuer vorgesehen, um wirksame Anreize für die Einführung hocheffizienter Antriebe und eine stärkere Nachfrage nach umweltschonenden Pkws zu schaffen. Die Umstellung soll den Kraftstoffverbrauch von Fahrzeugen langfristig senken und die CO2-Emissionen im gesamten Straßenverkehr verringern. Am 11. Juni hat sich der Koalitionsauschuss auf die Reform der Kfz-Steuer geeinigt. Die Union hat hierbei durchgesetzt, dass die Besitzer älterer Fahrzeuge durch die Neuregelung nicht stärker belastet werden als heute. Die Umstellung soll bis zum Jahr 2013 insgesamt aufkommensteuerneutral erfolgen.

Damit kommt es für die Autofahrer zu keiner weiteren allgemeinen Steuererhöhung, denn wir von der CSU sind uns der Tatsache bewußt, dass die deutschen Autofahrer im europäischen Vergleich durch die Ökosteuer besonders hart betroffen sind.
Innerhalb der CSU-Landesgruppe fordern wir weiterhin, dass gerade Arbeitnehmer von der Politik unterstützt werden müssen. Ein Punkt im jüngst vorgelegten CSU-Steuerkonzept ist daher die Wiedereinführung der Pendlerpauschale. Die Fahrten zum Arbeitsplatz sollen demnach ab dem ersten Kilometer und damit nach dem alten Modell berücksichtigt werden. Weil vor allem im ländlichen Raum Arbeitnehmer oft längere Strecken zum Arbeitsplatz zurücklegen müssen, ist es sinnvoll, berufsnotwendige Aufwendungen zu den Werbungskosten rechnen, um die Belastung der Pendler durch die gestiegenen Preise für Benzin und Diesel zu reduzieren.
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit herzlichen Grüßen

Albert Rupprecht

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