Fragen und Antworten
Entsprechend der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag ist die Evaluierung des Hamburger Hundegesetzes für die Dauer der 23. Legislaturperiode vorgesehen. Die Konzeptionsphase für den Evaluierungsprozess ist bereits angelaufen.
Durch die vielen Konzerte und großen Sportveranstaltungen können Vereine hier nicht in der Form Hallenzeiten erhalten
Wir müssen jedoch sicherstellen, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch stets verhältnismäßig und angemessen sind.
Die bestehenden Rückstände sind bekannt und werden innerhalb der Verwaltung aktiv thematisiert

