Der aktuelle Vorschlag soll die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung weiterhin nicht tangieren.
Als Mitglied des Hamburger Landesparlaments (Hamburgische Bürgerschaft) habe ich hier keine Entscheidungsbefugnis.
Das Ziel der inklusiven Beschulung steht für mich und meine Fraktion nicht zur Diskussion.
Die Grundlagen für die Vergütungsverhandlungen sind im Bundesrecht festgelegt. Als Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft habe ich deshalb keine Einflussmöglichkeit auf die Ausgestaltung der Vergütungsverhandlungen.
Aktuell gibt es ungefähr 80.000 Sozialwohnungen in Hamburg. Jährlich bewilligen wir weitere Wohnungen mit Sozialbindung.

