Fragen und Antworten
Die öffentliche und medizinische Infrastruktur ist für alle Bürgerinnen und Bürger gedacht. Dabei ist aus meiner Sicht auch auf den barrierefreien Zugang zu achten. Auch wenn eine Umrüstung oder Sanierung oft mit hohen Kosten verbunden sind, so sollte die Politik ihr Möglichstes tun, damit wir hier eine Verbesserung erreichen können.
Das von Ihnen angesprochene Medikament fällt unter den sogenannte Lifestyle-Paragraph (§34 im SGB 5): Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht – sogenannte Lifestyle Arzneimittel –, dürfen nicht als GKV-Leistung verordnet werden.
Sehr geehrte Frau W.,

