Fragen und Antworten
Antwort 12.11.2024 von Marco Mohrmann CDU
Das von Ihnen angesprochene Medikament fällt unter den sogenannte Lifestyle-Paragraph (§34 im SGB 5): Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht – sogenannte Lifestyle Arzneimittel –, dürfen nicht als GKV-Leistung verordnet werden.
Antwort 16.07.2024 von Marco Mohrmann CDU
Sehr geehrte Frau W.,
Antwort ausstehend von Marco Mohrmann CDU
Antwort 22.09.2022 von Marco Mohrmann CDU
Solche Klischees halten der Einzelfallbetrachtung nicht stand. Reden ist aber Teil der Arbeit in der Politik und ein elementares Element unserer Demokratie.
Abstimmverhalten
Abstimmung im Landtag Niedersachsen
Gesetz zur Cannabislegalisierung einführen (Beschlussempfehlung)
Abstimmung im Landtag Niedersachsen
Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen
Abstimmung im Landtag Niedersachsen
Keine Einstellung staatlicher Förderung von Kampfsportvereinen (Beschlussempfehlung)
Abstimmung im Landtag Niedersachsen
Kein Fortbestand der Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen (Beschlussempfehlung)
Über Marco Mohrmann
Ausgeübte Tätigkeit
MdLWohnort
RhadereistedtGeburtsjahr
1973
