Die öffentliche und medizinische Infrastruktur ist für alle Bürgerinnen und Bürger gedacht. Dabei ist aus meiner Sicht auch auf den barrierefreien Zugang zu achten. Auch wenn eine Umrüstung oder Sanierung oft mit hohen Kosten verbunden sind, so sollte die Politik ihr Möglichstes tun, damit wir hier eine Verbesserung erreichen können.
Antwort 19.10.2026 von Marco Mohrmann CDU
Antwort 12.11.2024 von Marco Mohrmann CDU
Das von Ihnen angesprochene Medikament fällt unter den sogenannte Lifestyle-Paragraph (§34 im SGB 5): Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht – sogenannte Lifestyle Arzneimittel –, dürfen nicht als GKV-Leistung verordnet werden.
Antwort 16.07.2024 von Marco Mohrmann CDU
Sehr geehrte Frau W.,
Antwort ausstehend von Marco Mohrmann CDU

