Andreas Beier
UNABHÄNGIGE
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Frage von Svenja G. •

Frage an Andreas Beier von Svenja G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo, Herr Beier,

bei These 1 ist nicht klar, wie es mit den freiheitsrechten im internet aussieht bei Straftaten? Bei friedlichen Bürgern ist es klar!

Soll / darf ihrer Ansicht nach das internet eingeschränkt werden, wenn dadurch geringe Straftaten (downloads) verhindert werden?

Oder ist die Freiheit wichtiger?

Ich arbeite als Deutscher auch im Ausland und da gelten teilweise andere ansichten!

Greetings

Antwort von
UNABHÄNGIGE

Sehr geehrter Herr Svenson-Groebner,

die Freiheit im Internet hört dann auf, wenn Straftaten verübt werden oder andere Menschen (wie Politiker oder Prominente) lächerlich gemacht oder beleidigt werden. Es ist schlimm, wie die Parteien und deren Vertreter/innen im Internet miteinander umgehen, sich gegenseitig beleidigen, beschimpfen, lächerlich machen, diffamieren, verunglimpfen, usw. und dadurch zur Verrohung der Gesellschaft beitragen! Die freie Meinungsäußerung, der freie Datenverkehr, usw. dürfen aber nicht eingeschränkt werden.

Illegale Downloads, so sagt es bereits der Name, sind verboten und werden daher logischerweise sanktioniert. Das Herunterladen von Musikstücken kostet mittlerweile nur noch Centbeträge und wird von Nutzern daher auch gezahlt. Dass es sich bei illegalen Downloads nur um "geringe" Straftaten handelt, kann man sicher nicht problemlos bejahen, da es Plattformen gab und gibt, die millionenfach illegal Daten anbieten.

Mit freundlichem Gruß
Andreas Beier