Änderung des Landeswassergesetzes

Mit den Stimmen von SPD und Grünen hat der Landtag eine Änderung des Landeswassergesetzes beschlossen. Die Oppositionsparteien stimmten geschlossen mit Nein.

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Dafür gestimmt
124
Dagegen gestimmt
100
Enthalten
0
Nicht beteiligt
13
Abstimmungsverhalten von insgesamt 237 Abgeordneten.
NameFraktion Absteigend sortieren WahlkreisStimmverhalten
Portrait von Eva Steininger-BludauEva Steininger-BludauSPD73 - Recklinghausen V Nicht beteiligt
Portrait von Thomas EiskirchThomas EiskirchSPD108 - Bochum II Dafür gestimmt
Portrait von Helene HammelrathHelene HammelrathSPD21 - Rheinisch-Bergischer Kreis I Dafür gestimmt
Jürgen Berghahn, vor rotem HintergrundJürgen BerghahnSPD98 - Lippe II Dafür gestimmt
Portrait von Ingrid HackIngrid HackSPD13 - Köln I Dafür gestimmt
Portrait von Inge HoweInge HoweSPD89 - Minden-Lübbecke II Dafür gestimmt
Portrait von Heike GebhardHeike GebhardSPD74 - Gelsenkirchen I Dafür gestimmt
Portrait von Hannelore KraftHannelore KraftSPD64 - Mülheim I Dafür gestimmt
Portrait von Stefan ZimkeitStefan ZimkeitSPD56 - Oberhausen II - Wesel I Dafür gestimmt
Portrait von Marion WardenMarion WardenSPD42 - Düsseldorf III Dafür gestimmt
Portrait von Marc HerterMarc HerterSPD118 - Hamm I Dafür gestimmt
Portrait von Josef NeumannJosef NeumannSPD33 - Wuppertal III - Solingen II Dafür gestimmt

Das Gesetz soll den Gewässerschutz gewährleisten und dem Vorsorge- und Verursacherprinzip Rechnung tragen, heißt es in dem Antrag von SPD und Grünen. Gesetzlich geregelt wird nun die Prüfung des Zustands sowie der Funktionsfähigkeit privater Abwasseranlagen. Einzelheiten sollen durch eine Rechtsverordnung festgelegt werden. Die Gemeinden erhielten eine Ermächtigung für satzungsrechtliche Regelungen, teilte der Landtag mit. Damit solle auch ermöglicht werden, die Kontrolle und ggfs. Sanierung öffentlicher Kanalisationen mit der privater Abwasserleitungen zu verzahnen.

Weiterführende Information
Der Antrag im Wortlaut

© Bild: flickr/Birkenzweig/CC BY-NC-ND 2.0