Frage von Volker L. • 18.02.2023

Antwort ausstehend von Barbara Otte-Kinast CDU
Frage von Volker L. • 18.02.2023

Antwort von Sabine Tippelt SPD • 20.02.2023
Die Landtagsverwaltung und ich haben alle an uns gerichteten Anfragen zeitnah bearbeitet.
Frage von Volker L. • 18.02.2023

Antwort von Marcus Bosse SPD • 21.02.2023
Warum Gegenteiliges behauptet wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Frage von Christa E. • 17.02.2023

Antwort von Volker Bajus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 27.02.2023
Das Demonstrationsrecht ist wichtig für die Demokratie. Seine Wahrnehmung darf keine Menschen gefährden, aber durchaus temporär einschränken.
Frage von Christa E. • 17.02.2023

Antwort ausstehend von Olaf Lies SPD
Frage von Roland W. • 17.02.2023

Antwort von Hanna Naber SPD • 17.03.2023
Formal muss die Präsidentin des Niedersächsischen Landtags auch Abgeordnete desselben sein. Dies ergibt sich aus Artikel 18 der Niedersächsischen Verfassung in Verbindung mit §5 der Geschäftsordnung des Niedersächsischen Landtags. Der*die Präsident*in kommt aus der Mitte des Hauses. Insofern ist diese Doppelrolle verfassungsrechtlich geboten und meiner Ansicht nach auch sinnvoll.