Frage von Alexander R. • 20.12.2023
Frage von Sascha C. R. • 20.12.2023
Antwort 16.04.2024 von Marie Kollenrott BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für Beamtinnen und Beamte, die am 9. Dezember 2023 ohne Bezüge beurlaubt waren oder sich in Elternzeit ohne Bezüge befanden, wird eine einmalige Sonderzahlung angeboten. Die Bedingung hierfür ist, dass zwischen dem 1. August und dem 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Bezüge bestand.
Frage von Sascha C. R. • 20.12.2023
Frage von Laura B. • 19.12.2023
Frage von Kirsten W. • 15.12.2023
Antwort 15.12.2023 von Björn Thümler CDU
Der Finanzminister hat im Landtag eine höhengleiche Umsetzung zugesagt.
Frage von Vanessa M. • 12.12.2023
Antwort 23.01.2024 von Julia Willie Hamburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Des Weiteren fehlt den Absolvent*innen der Lehrämter des Sekundarbereiches nicht nur die fachdidaktische Expertise für den Primarbereich, sondern auch und insbesondere die Pädagogik inkl. der Praktika im Primarbereich.
