
Die Entscheidung über ein Parteiverbot obliegt vorbehaltlich eines einzuleitenden Parteiverbotsverfahrens beim Bundesverfassungsgericht.

Nach Rückmeldung unseres Bundestagsabgeordneten wird die SPD-Bundestagsfraktion das weitere Verfahren eng begleiten und je nach Bewertung des Verfassungsschutzes entscheiden, inwieweit weitere Schritte in Richtung Parteiverbotsverfahren zu gehen sind.

Ein Verbotsantrag sollte daher aus meiner Sicht nur dann gestellt werden, wenn es eine sehr klare und überzeugende Beweislage gibt und entsprechende Hinweise unserer Sicherheitsbehörden vorliegen.

Die Hürden für ein Parteiverbot sind hoch. Zum Schutz der Demokratie müssen wir daran arbeiten, menschen- und verfassungsfeindliche Ideologien zurückzudrängen.

Zwar hat die Landesregierung (SPD & Grüne) im Koalitionsvertrag angekündigt, ein solches Gesetz schaffen zu wollen, konkrete Schritte oder ein Zeitplan fehlen jedoch weiterhin.
