Für Anliegen, die die Arbeit des Kultusministeriums betreffen – wie z. B. persönliche Fragen von Lehrkräften zu Gehalt, Arbeitsbedingungen oder anderen Themen – möchten wir Sie bitten, sich direkt an die zuständigen Stellen zu wenden. Wenden Sie sich diesbezüglich gerne direkt an das Ministerinnenbüro von Frau Hamburg über folgende Mailadresse: poststelle@mk.niedersachsen.de
Ihr Anliegen zum Umgang mit "Alt-Jurastudierende" und den Wunsch auf eine rückwirkende Anerkennung Ihrer Studienleistung kann ich sehr nachvollziehen. Einen Einfluss darauf habe ich nicht.
Die CDU Deutschlands steht hier auf einem klaren Standpunkt: Ein Parteiverbotsverfahren darf kein politisches Symbolinstrument sein, sondern muss auf einer soliden rechtlichen Grundlage beruhen. Ein aussichtsloser Antrag würde der AfD eher nutzen als schaden, weil sie sich als Opfer staatlicher Repression inszenieren könnte.
Ich teile Ihre Einschätzung, dass die Einleitung eines Verbotsverfahrens geprüft werden sollte.
Eine Neuauszählung ist jedoch keine politische Entscheidung, sondern Teil eines rechtlich geregelten Prüfungsverfahrens. Zuständig ist der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags, nicht die Landesparlamente.
