Über das Gesetz zur Notfallreform wird nun am 20. November 2026 abschließend im Bundesrat beraten. Wir werden die Umsetzung genau beobachten, um sicherzustellen, dass die schrittweise Erweiterung der Altersgrenzen beim Mammographie-Screening finanziell sauber hinterlegt bleibt und die Screening-Zentren handlungsfähig bleiben.