Frage zum Netzausbau in Oberberg. - Die geschilderte Rechtslage ist zutreffend. § 17 Abs. 2b EnWG ist seit Februar 2025 tatsächlich eine Kann-Regelung – Netzbetreiber können, müssen aber nicht anbieten, Speicher gemeinsam mit Wind- oder PV-Anlagen an einem Netzverknüpfungspunkt anzuschließen.