Frage von Gregor W. • 27.03.2023

Antwort von Bärbel Bas SPD • 28.03.2023
Die konkrete Umsetzung der Härtefallregelung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer.
Die konkrete Umsetzung der Härtefallregelung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer.
Kurz gefasst gilt, dass die- oder derjenige, auf den die Pelletrechnung adressiert ist, den Antrag stellen muss. Bei Mehrparteienwohnungen hat die Vermieterin bzw. der Vermieter die Weitergabe der Mittel an die Mieterinnen und Mieter schriftlich zu bescheinigen.
Die Auszahlung des von Ihnen angeführten Heizöl-Zuschuss wird durch die einzelnen Bundesländer erfolgen.
Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie einer schnellen Entlastung für Öl- und Pelletheizungen durch den geplanten Härtefallfonds entgegensehen.
Die Bundesregierung erarbeitet mit den Ländern unter Hochdruck eine Verwaltungsvereinbarung um die Auszahlung zu ermöglichen.