Frage von Karl M. • 26.07.2025

Antwort von Helge Lindh SPD • 04.08.2025
Taschenkontrollen sollten eigentlich nur im tatsächlichen Verdachtsfall durchgeführt werden. Die Verbraucherzentrale schreibt dazu:
Taschenkontrollen sollten eigentlich nur im tatsächlichen Verdachtsfall durchgeführt werden. Die Verbraucherzentrale schreibt dazu:
Das geht auf die damalige Einstufung der Unweltverträglichkeit zurück
Wir unterstützen den Aufbau eines einheitlichen Mehrweg- und Rücknahmesystems ausdrücklich
Gerne würden wir Ihre Frage beantworten, leider fehlen uns hierfür die nötigen Informationen.