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Die Farben unserer Fahne sind nicht nur ein Symbol für die im Grundgesetz explizit genannten Freiheitsrechte, sondern für das gesamte Spektrum unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das schließt die Würde jedes Einzelnen und das Recht auf Entfaltung der eigenen Persönlichkeit mit ein, unabhängig von sexueller Identität oder Orientierung.

Ihr Recht auf Selbstbestimmung ist in Deutschland im Grundgesetz durch den Artikel 2 geschützt:


Das Selbstbestimmungsgesetz ist in seiner jetzigen Form mangelhaft und muss verbessert werden. Absurde Regelungen etwa mit Blick auf den Kriegsfall oder rassistische Ausschlüsse (etwa von Geflüchteten) müssen gestrichen werden.

Ich befürworte das neue Selbstbestimmungsgesetzt in großen Teilen. Kinder unter 14 Jahren sollten ihren Geschlechtseintrag meiner Meinung nach allerdings nicht ändern können.