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Julia Klöckner
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Frage von Manuel M. •

Werden Sie sich für die Aufnahme von Sexueller Orientierung und Sexueller Identität in Art. 3 GG einsetzen?

Sehr geehrte Frau Klöckner,

in einem Artikel der Tagesschau vom 29.06.2025 (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/kloeckner-bab-regenbogenflagge-100.html)

werden Sie mit folgenden Worten zitiert:

"Auf unserem Parlament weht eine Fahne, die ist nahezu durch nichts zu toppen: Schwarz-Rot-Gold steht für Freiheit, steht für Meinungs- und Pressefreiheit, steht für Individualität - auch der sexuellen Identität."

Während die Meinungs- und Pressefreiheit durch Art. 5 geregelt sind, findet sich im Grundgesetz in Art. 3 kein Hinweis auf die von Ihnen angesprochene Sexuelle Identität. Hieraus könnte geschlossen werden dass sich die Deutsche Fahne in diesem Zusammenhang nicht als Symbol für Toleranz und Vielfalt heranziehen liesse.

Werden Sie sich dafür einsetzen, das Art. 3 des Grundgesetzes durch Sexuelle Orientierung und Sexuelle Identität erweitert wird, so dass die Deutsche Fahne diesen Anspruch repräsentiert.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr M.,

danke für Ihre Anfrage an die Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner. 

Frau Klöckners Aussage, dass Schwarz-Rot-Gold unter anderem für Individualität, auch der sexuellen Identität, steht, reflektiert ihr Verständnis der grundlegenden Werte, die unsere Verfassung und unsere Gesellschaft insgesamt repräsentieren. Die Farben unserer Fahne sind nicht nur ein Symbol für die im Grundgesetz explizit genannten Freiheitsrechte, sondern für das gesamte Spektrum unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das schließt die Würde jedes Einzelnen und das Recht auf Entfaltung der eigenen Persönlichkeit mit ein, unabhängig von sexueller Identität oder Orientierung.

Mit freundlichen Grüßen 
Team Julia Klöckner MdB 

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