Werden Sie sich für die Aufnahme von Sexueller Orientierung und Sexueller Identität in Art. 3 GG einsetzen?
Sehr geehrte Frau Klöckner,
in einem Artikel der Tagesschau vom 29.06.2025 (https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/kloeckner-bab-regenbogenflagge-100.html)
werden Sie mit folgenden Worten zitiert:
"Auf unserem Parlament weht eine Fahne, die ist nahezu durch nichts zu toppen: Schwarz-Rot-Gold steht für Freiheit, steht für Meinungs- und Pressefreiheit, steht für Individualität - auch der sexuellen Identität."
Während die Meinungs- und Pressefreiheit durch Art. 5 geregelt sind, findet sich im Grundgesetz in Art. 3 kein Hinweis auf die von Ihnen angesprochene Sexuelle Identität. Hieraus könnte geschlossen werden dass sich die Deutsche Fahne in diesem Zusammenhang nicht als Symbol für Toleranz und Vielfalt heranziehen liesse.
Werden Sie sich dafür einsetzen, das Art. 3 des Grundgesetzes durch Sexuelle Orientierung und Sexuelle Identität erweitert wird, so dass die Deutsche Fahne diesen Anspruch repräsentiert.