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Susan Sziborra-Seidlitz
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Frage von Marsel S. •

Darf ich bei Geschlecht "divers" oder keine Angabe ankreuzen

Ohne Änderung im Bürgerbüro

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Vielen Dank für Ihre Frage. Zunächst eine wichtige Klarstellung: Die Änderung des Geschlechtseintrags erfolgt nicht im Bürgerbüro, sondern durch eine Erklärung beim Standesamt. Grundlage dafür ist dasSelbstbestimmungsgesetz, das seit November 2024 gilt. Danach lassen sich „weiblich", „männlich", „divers" oder „keine Angabe" eintragen und das ganz ohne ärztliches Attest. Für Ihren Personalausweis benötigen Sie anschließend einen Termin im Bürgerbüro. Bei Formularen ohne Bezug zu amtlichen Registern können Sie jederzeit frei angeben, was für Sie zutrifft.
Ich freue mich, dass es dieses Gesetz gibt. Wir Grüne haben uns über Jahre dafür eingesetzt, dass Menschen ihre geschlechtliche Identität selbstbestimmt angeben können. Für mich ist das ein Stück gelebter Würde.

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