
Aus meiner nicht fachlichen Sicht ist der Sinn des Mindestlohns, eine absolute Untergrenze abzubilden, mit dem eine Person mit Vollzeitarbeit die Existenz sichern kann. Für differenzierte Lohnhöhen gibt es die branchenbezogenen Tarifverträge.
Aus meiner nicht fachlichen Sicht ist der Sinn des Mindestlohns, eine absolute Untergrenze abzubilden, mit dem eine Person mit Vollzeitarbeit die Existenz sichern kann. Für differenzierte Lohnhöhen gibt es die branchenbezogenen Tarifverträge.
Ich nehme das Thema sehr gerne mit und verstehe Ihr Anliegen gut.
Die gesetzliche Festlegung der Meisterpflicht erfolgt auf der Grundlage einer entsprechenden Regelung durch das jeweilige Bundesland.
Auf Bundesebene ist es in der Tat so, dass es sich um eine nicht-zulassungspflichtige Tätigkeit handelt.
Die Aufnahme des Berufsbildes der Bestatter und Bestatterinnen in die Handwerksrolle „Anlage A“ wird derzeit seitens der Handwerkskammern im Zuge der regelmäßigen Überprüfung ausgearbeitet und befindet sich somit im Verfahren.