Osteopathie eigenständig organisieren?
Sehr geehrte Frau Borchardt,
vielen Dank für Ihre kompetente Auskunft.
"....ersetzt aber keine klare berufsrechtliche Definition der osteopathischen Tätigkeit selbst."
Das ist korrekt, aber eine entsprechende Definition kann auch ohne eigenen Beruf innerhalb einer Osteopathie-Kammer in Zusammenarbeit mit osteopathisch qualfizierten HeilpraktikerInnen und ÄrztInnen erfolgen. Eine Rechtssicherheit bzgl. der PatientInnen ist ja durch die ärztliche oder/und HP-Prüfung aus gesetzlicher Sicht bereits ausreichend gewährleistet. Es besteht daher kein zwingender Grund für einen eigenständigen Beruf. Wäre es da nicht sinnvoller (und billiger für den Staat) die Osteopathie würde sich unter den gegebenen Umständen im o.a. Sinn weiter eigenstädnig organisieren?
Vielen Dank nochmals im voraus für Ihre kurze Einschätzung und Prognose.

