Frage von Eric J. • 17.07.2025

Antwort ausstehend von René Schneider SPD
In der Veröffentlichung eines solchen Verzeichnisses kann ich keinen Mehrwert erkennen - ganz im Gegenteil.
Der Turmfalke genießt in NRW eine ganzjährige Schonzeit. Daher ist eine Bejagung nicht gestattet und steht im Sinne des Landesjagdgesetzes unter Strafe.
Die Kornweihe ist in NRW streng geschützt und darf nicht bejagt werden. Möglichkeit von Schutzprojekten sind zu überprüfen.