Antwort ausstehend von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 27.10.2025 von Dirk Wiese SPD
Die vorgesehenen Befugnisse greifen nur bei konkreten Gefahrenlagen und unter strengen Voraussetzungen: richterlicher Beschluss, schwere Gefahr für Leib und Leben, enge Kontrollen. Das unterscheidet sich grundlegend von der EU-Chatkontrolle, die auf eine allgemeine Durchleuchtung aller Bürger zielen würde – ohne Verdacht oder konkrete Gefahr.
Antwort ausstehend von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Heidi Reichinnek Die Linke
Antwort 21.10.2025 von Jürgen Hardt CDU
Entscheidend ist, dass der Einsatz solcher Systeme unter klaren rechtlichen Vorgaben, transparent und überprüfbar erfolgt
Antwort 16.10.2025 von Emmi Zeulner CSU
Da Sie jedoch nicht im Wahlkreis von Frau MdB Zeulner wohnen und die Abgeordneten untereinander den kollegialen Konsens haben, bei einer fehlenden Zuständigkeit an den zuständigen Kollegen zu verweisen, würde ich Sie gerne an Frau MdB Anna Aeikens verweisen.