Antwort ausstehend von Stefan Gebhardt Die Linke
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Antwort 08.09.2025 von Bernd Rützel SPD
Wenn die von Mobbing betroffene Person im Rahmen einer Straftat (zum Beispiel einer Misshandlung) gesundheitliche Schäden erfährt, kann sie durchaus Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XIV haben.
Antwort 13.08.2025 von Thomas Silberhorn CSU
Mobbing ist ein sehr ernst zu nehmendes Phänomen, das Betroffene bis hin zu Depressionen und Suizidgedanken belasten kann.
Antwort 19.09.2025 von Bärbel Bas SPD
Wie Sie zutreffend betonen stellt „Mobbing“ ein relevantes gesellschaftliches Problem mit teils weitreichenden Folgen dar.
Antwort ausstehend von Torben Hundsdörfer FDP

Antwort ausstehend von Julien Thiede SPD