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Humanitäre Hilfe darf nie als Kriegsmittel eingesetzt werden.

Spielsucht ist ein ernstzunehmendes Phänomen und der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen hat das maltesische Gesetz (Bill No. 55) bereits kritisiert.

(...) Hierdurch bleibt die jährliche Rastzeit der Vögel auf Malta von der Jagdsaison unberührt. Der Gefahr einer weiteren großangelegten Fangjagd auf die Zugvögel wurde dadurch entgegengewirkt und der Schutz der Vögel kann so gewährleistet werden. (...)

(...) Die *Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie* hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse (...)

(...) Januar 2009 eine Übergangszeit zugestanden, was das Fangverbot bestimmter Finkenarten zur Käfighaltung und das Verbot der Frühjahrsbejagung von Wachteln und Turteltauben betraf, um entsprechende Programme und Maßnahmen entwickeln zu können. Spätestens bis zum Ablauf der Übergangsfrist wurde der Großteil der auf Malta stattfindenden Vogeljagd auch nach maltesischem Recht endgültig als illegal erklärt. Dass diese Verbote nicht ausreichten, um einen umfassenden Schutz wilder Vogelarten, wie in der Vogelschutzrichtlinie vorgegeben, zu gewährleisten, zeigt das Urteil des EuGH aus dem Jahre 2009. (...)