Antwort 03.06.2026 von Stefan Möller AfD
Die volle Geschäftsfähigkeit tritt aus guten Gründen mit 18 Jahren ein. Also sollte auch das Wahlrecht weiter an das Erreichen eines Lebensalters von 18 Jahren gekoppelt sein.
Die volle Geschäftsfähigkeit tritt aus guten Gründen mit 18 Jahren ein. Also sollte auch das Wahlrecht weiter an das Erreichen eines Lebensalters von 18 Jahren gekoppelt sein.
Nachdem wir bereits in der Ampelregierung die Absenkung des Wahlalters für die Europawahl bewirken konnten, wollen wir in einem nächsten Schritt, dass junge Menschen ab 16 Jahren auch bei Bundestagswahlen mitentscheiden dürfen.