Antwort 23.03.2022 von Rolf Mützenich SPD
schon heute gibt es eine Impfpflicht gegen Masern, die im übrigen vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet wurde.
schon heute gibt es eine Impfpflicht gegen Masern, die im übrigen vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandet wurde.
Eine Erzwingungshaft ist und bleibt aber ausgeschlossen als Maßnahme, genauso wie eine Zwangsimpfung.
Eine Zwangsimpfung sowie eine Freiheitsstrafe bei Nichteinhaltung der Impfpflicht wird es nicht geben.
Bitte verstehen Sie, dass die Grundrechtskonformität staatlicher Maßnahmen nicht schwarz oder weiß gesehen werden kann.
Gezielte Reformen mit dem Ziel einer bedarfsgerechten Versorgung im Gesundheitswesen sind nötig und stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit auf diesem Gebiet.
Das Auftreten neuer Virusvarianten erfordert in der Regel schnelle Reaktionen, um einen effektiven Infektionsschutz zu gewährleisten.