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Der Referentenentwurf hat bereits die zweite Runde in der Ressortabstimmung durchlaufen. Als nächster Schritt ist die Kabinettsbefassung geplant.
im Sommer diesen Jahres wird diesbezüglich ein Gerichtsurteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet, das entsprechend umgesetzt wird.
Auch wenn eine Reihe an Verbesserungen keine direkte Kompensation des gestrichenen Weihnachtsgeldes ist, so hat die strukturelle Einarbeitung in die Besoldungstabellen gegenüber einer Sonderzahlung den Vorteil einer höheren Verlässlichkeit und wird zudem bei zukünftigen Tarifsteigerungen mit dynamisiert
Daneben haben wir die Besoldungsgruppen bis A5 gestrichen und werden zukünftig die Besoldung in den Einstiegsstufen noch weiter anheben, sowie den unteren Besoldungsgruppen bis A10 im Dezember auch zukünftig eine Sonderzahlung auszahlen.