(...) Leider ist es derzeit so, dass in der deutschen Kriminalstatistik der Strafbestand der Genitalverstümmelung nicht dezidiert erfasst wird, obwohl selbige seit 2013 nach § 226a StGB als Verbrechen unter Strafe gestellt wurde. Wir, als AfD-Fraktion, haben bereits im Oktober letzten Jahres einen Antrag (Drucksache 19/5046) eingebracht, in welchem wir gefordert hatten, diesen Strafbestand ab 2019 in einer bundesweiten Statistik zu erfassen um anschließend die so erfassten Straftaten strafrechtlich verfolgen zu können. (...)
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(...) Durch die offenen Listen (meines Wissens aller Parteien) ist nach meiner Auffassung nicht entscheidend, wieviele Mitglieder eine Partei/Wählervereinigung hat, sondern sie sie bereit und in der Lage ist, Frauen und Männer zu gleichen Teilen einzubeziehen. Wirkliche Gleichberechtigung wird nicht durch Gesetze geschaffen, diese können eine rechtliche Grundlage bieten, entscheidend ist, wie sich die Gesellschaft mit diesen Möglichkeiten und Chancen umgeht. (...)
(...) Was ich teile, ist die Auffassung, dass die Frage der Entscheidung einer Frau für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch im Strafgesetzbuch nichts zu suchen hat. (...)
Lieber Herr S.,
Sehr geehrte Frau K.,
(...) 2. Die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau ist in Deutschland eine Tatsache. Daher muss ich mir hierzu nichts wünschen. (...)