(...) Da Homosexualität keine Krankheit ist, kommen schon aus diesem Grund keine Leistungen der Krankenbehandlung nach § 27 Absatz 1 Satz 1 SGB V in Betracht. Eine Konversionstherapie ist damit keine Leistung, die zu Lasten der GKV in der vertragsärztlichen Versorgung erbracht und abgerechnet werden darf. (...)
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(...) Die Abrechnungen über Krankenkassen sind klar illegal. Das geht nur, so wie in der Kleinen Anfrage auch angeführt wird, wenn man die Behandlung als therapeutisch verschleiert und damit Abrechnungsbetrug begeht. Das müssten dann allerdings zugelassene Leistungserbringer sein, sprich meist Ärzt/innen. (...)

(...) Danke für die Kontaktaufnahme und Ihre Frage. Ich teile Ihre Einschätzung uneingeschränkt, dass Homosexualität keine behandlungsbedürftige Erkrankung sondern Teil der individuellen Persönlichkeit ist. Vor diesem Hintergurnd ist eine Konversionstherapie durchaus menschenverachtend und sollte aus meiner Sicht auch verboten werden. (...)

(...) Wenn sich die geschilderte Neigung bestätigt, sollte diese auch Akzeptanz erhalten. Zuvor möchte ich aber den Eltern nicht das Recht absprechen, darüber fachlich beraten zu werden. (...)

(...) Homosexualität oder jede Form von nicht-heteronormen Geschlechtsidentitäten ist keine Krankheit! Das gilt es immer wieder klarzumachen - und daher teile ich Ihren Standpunkt! (...)

(...) Die unionsgeführte Bundesregierung verurteilt jede Form von Homo- und Transphobie und vertritt gemeinschaftlich mit dem Weltärztebund sowie der Bundesärztekammer die Auffassung, dass Homosexualität keine Krankheit darstellt und demnach nur folgerichtig auch keinerlei Behandlung bedarf. Der Weltärztebund stellt in seiner Entschließung bereits von 2013 deutlich fest, dass es unethisch für Ärzte sei, sich an sog. (...)