Frage von Norbert V. • 26.04.2014

Antwort von Susanne Melior SPD • 02.05.2014
(...) Juristisch sind Wahlplakatbeschädigungen Sachbeschädigungen und werden als solche auch von den Ermittlungsbehörden behandelt. Sollte es sich um tätliche „Übergriffe an den Info-Ständen“ handeln, wie Sie es nennen, so gilt umso mehr: Diese werden, so man der Täter habhaft wird, ebenfalls geahndet. (...)