Antwort 05.09.2023 von Sabine Friedel SPD
die Abschaffung der Besoldungsgruppe A4+Z und die automatische Höhergruppierung ist doch gerade eine Maßnahme der Wertschätzung, weil der Dienstherr die Tätigkeit höherwertiger als bisher veranschlagt.
die Abschaffung der Besoldungsgruppe A4+Z und die automatische Höhergruppierung ist doch gerade eine Maßnahme der Wertschätzung, weil der Dienstherr die Tätigkeit höherwertiger als bisher veranschlagt.
Die Beitragsbemessungsgrenze wirkt nicht nur als Beitragsgrenze, sondern begrenzt auch die Renten der Höhe nach. Entsprechend dem Versicherungsprinzip entstehen Leistungsansprüche nur bis zur Höhe der geleisteten Beiträge.
Dafür möchte ich Sie bitten, mir eine E-Mail an: silvia.breher@bundestag.de zu schicken.