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Sabine Friedel
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Frage von Jana W. •

Wird mit dem Beschluss der amtsangemessenen Alimentation ein Ausgleich für die bereits in A5 und damit bereits beförderten Ersten Justizhauptwachtmeister geschaffen?

Sehr geehrte Frau Friedel, mit der Abschaffung der Besoldungsgruppe A4+AZ erhalten alle Justizhauptwachtmeister automatisch die A5. Einige von Ihnen haben viele Jahre daraufhin gearbeitet und werden nun auch mit den relativ neu eingestellten Wachtmeistern gleichgestellt. Wo bleibt hier die Wertschätzung oder der Sinn einer Beförderung?

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Sehr geehrte Frau W.,

die Abschaffung der Besoldungsgruppe A4+Z und die automatische Höhergruppierung ist doch gerade eine Maßnahme der Wertschätzung, weil der Dienstherr die Tätigkeit höherwertiger als bisher veranschlagt. Die Differenzierung zwischen relativ neu eingestellten und bereits langjährig beschäftigten Bediensteten wird ja nach wie vor über die Besoldungsstufen vorgenommen, welche in der A5 ja auch größere Differenzen aufweisen als in der A4.

Da es sich beim Dienstrechtsänderungsgesetz und bei der Besoldung generell um eine recht komplizierte und auch detailtiefe Materie handelt, bitte ich Sie herzlich, eventuell bestehende weitere oder detaillierte Fragen direkt an das zuständige Landesamt für Steuern und Finanzen zu richten - das ist die Stelle, die Ihnen tatsächlich verbindlich Auskunft geben kann. Als Mitglied des Parlaments kann ich Ihnen Fragen zum Gesetzgebungsverfahren und zu den dahinter stehenden grundsätzlichen Überlegungen beantworten, nicht so gut jedoch beamtenrechtliche Detailauskünfte ;-)

Freundliche Grüße

Sabine Friedel

 

 

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