Antwort 08.07.2022 von Ulrike Bahr SPD
Rentner:innen erhalten nicht den Energiekostenzuschuss für Arbeitnehmer:innen. Sie profitieren aber von anderen Entlastungen und werden nicht vergessen.
Rentner:innen erhalten nicht den Energiekostenzuschuss für Arbeitnehmer:innen. Sie profitieren aber von anderen Entlastungen und werden nicht vergessen.
Da Sie ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, sind Sie deshalb nicht anspruchsberechtig für die Energiepreispauschale, obwohl Sie in Deutschland als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden.
Ihre Kritik an der Energiepreispauschale kann ich sehr gut nachvollziehen. Es ist überhaupt nicht zu verstehen, dass die Ampel zudem Rentner, Studenten, Krankengeldempfänger und weitere Bevölkerungsgruppen beim Energiepaket vergisst. Die Forderungen der Unionsfraktion, dass die Energiepauschale auch diesen Personen gezahlt werden soll, hat die Ampelkoalition abgelehnt.