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Jonas Hoffmann
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Frage von Björn R. •

Gibt es die Energiepreispauschale auch ohne deutschen Wohnsitz?

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

es freut mich zu lesen, dass es eine Klarstellung bzgl der Grenzgänger gab.

Bei mir ist der Fall nochmals etwas anders, als Grenzgänger von der Schweiz nach Deutschland weshalb mich da die Rückmeldung interessiert:

Ich bin deutscher Staatsbürger, wohne aber in der Schweiz, arbeite in Deutschland und bin aufgrund meiner Tätigkeit auch nur in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Erhalte ich somit die Energiepreispauschale direkt über meinen deutschen Arbeitgeber?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.,

 vielen Dank für ihre Frage auf die ich Ihnen gerne antworte.

 Nach Informationen des Bundesministeriums der Finanzen (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2022-06-17-Energiepreispauschale.html#:~:text=Betragen%20die%20f%C3%BCr%20den%2010,dann%20automatisch%20von%20ihrem%20Finanzamt) haben folgende Personen Anspruch auf die Energiepreispauschale:  

alle Personen, die während des Jahres 2022 (ggf. auch nur für einen Teil des Jahres) in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten (unbeschränkte Einkommensteuerpflicht) 

und im Jahre 2022 Einkünfte aus einer der folgenden Einkunftsarten beziehen: § 13 Einkommensteuergesetz (Land- und Forstwirtschaft), § 15 Einkommensteuergesetz (Gewerbebetrieb), § 18 Einkommensteuergesetz (selbständige Arbeit) oder § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz (Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung). 

[…]

Steuerpflichtige ohne Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, insbesondere beschränkt steuerpflichtige Grenzpendler, erhalten die EPP nicht. Dies gilt auch, wenn diese nach § 1 Absatz 3 Einkommensteuergesetz auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden.

Da Sie ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, sind Sie deshalb nicht anspruchsberechtig für die Energiepreispauschale, obwohl Sie in Deutschland als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt werden. Mit der Begrenzung auf unbeschränkt Steuerpflichtige in Deutschland berücksichtigt der Gesetzgeber die Tatsache, dass Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland von den höheren Energiepreise in Deutschland besonders betroffen sind. Im Ausland lebende Personen sind ggf. von Energiepreisen auf einem niedrigeren Niveau als in Deutschland ausgesetzt oder können unter Umständen dort auch von vergleichbaren staatlichen Maßnahmen zur Energiepreisentlastung profitieren.

Es tut mir leid das ich da keine positivere Antwort habe.

Mit freundlichen Grüßen, 

Jonas Hoffmann

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