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Die Anträge auf Exportgenehmigungen werden innerhalb der Bundesregierung von verschiedenen Ministerien geprüft. Die Anforderungen, die sich die Bundesregierung auferlegt hat, sind strenger als die im Völkerrecht vorgesehenen.

Ich würde insofern eintreten für eine neutrale, von Israel erwünschte internationale Ermittlung nach Ende des Kriegs, nachdem die Hamas als militärische und politische Kraft keine Rolle mehr spielt in Gaza und Strukturen der Palästinensischen Autonomiebehörde die zivile Kontrolle in Gaza übernommen haben und die sich auch den Verbrechen der Hamas schon vor dem 07.10. – auch an der Gazaner Bevölkerung- widmet.

Vor dem Hintergrund dieser Ziele müssen Rüstungsexporte stets Einzelfallentscheidungen bleiben.


Hinsichtlich des Duktus Ihrer Frage möchte aber noch einmal darauf verweisen, dass Initial, Angriff und Terrorismus ursächlich von der Hamas ausgehen, die die eigene Zivilbevölkerung als Schutzschild missbrauchen. Ferner hat die Hamas angekündigt, Anschläge wie vom 7. Oktober zu wiederholen.