Antwort 06.04.2021 von Markus Büchler BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Der Fokus sollte daher nicht in der Problemverlagerung sein, sondern in der nachhaltigen Nutzung. (...)
(...) Der Fokus sollte daher nicht in der Problemverlagerung sein, sondern in der nachhaltigen Nutzung. (...)
(...) Der Bundesgesetzgeber hat den Kiesabbau planmäßig dem Außenbereich zugewiesen. (...)
(...) Ohne die gesetzliche Privilegierung wäre Kiesgewinnung fast unmöglich. (...)
(...) Der Kiesabbau muss zwingend im Außenbereich stattfinden, da er naturgemäß nicht in bebauten und bewohnten Gebiet stattfinden kann (...)
Sehr geehrter Herr Sturm,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage