(...) Das kann nur die SPD sein, denn wir sind die einzige Partei, die die wichtigen gesellschaftlichen Fragen – und die Antworten darauf – bis zum Ende denkt. Das Ergebnis war schon in den letzten Jahren eine klar erkennbare sozialdemokratische Handschrift in der Arbeit der sächsischen Landesregierung: Wir haben mehr Lehrerinnen und Lehrer eingestellt, die Finanzierung der Kitas gestärkt, den ÖPNV ausgebaut, mehr Stellen bei der Polizei geschaffen. Wir haben den sozialen Wohnungsbau ausgebaut und dafür gesorgt, dass die Löhne steigen. (...)
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(...) Und zwar nicht nur für zukünftige Rentnerinnen und Rentner, sondern auch für alle, die sich jetzt bereits im Ruhestand befinden. Von der Grundrente werden also auch viele Menschen profitieren, die derzeit noch Grundsicherungsleistungen beziehen. Auf diese Weise werden also auch Kindererziehungszeiten zukünftig bei der Berechnung der Alterseinkünfte gewürdigt. (...)
(...) Wir haben das Gesetzespaket zu dieser Thematik am 19. Februar 2020 im Kabinett beschlossen. Die Grundrente sorgt dafür, dass nach einem Leben voller Arbeit die Rente in der Regel oberhalb der Grundsicherung liegt. Rund 1,3 Millionen Menschen werden von der Grundrente profitieren. (...)
(...) ganz herzlichen Dank für Ihre Frage. Laut Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen § 4 ist die Schülerbeförderung kostenfrei, wenn Schüler in einer bestimmten Entfernung von zur nächstgelegenen staatlichen Schule wohnen (Klassenstufe 1 bis 4 mindestens 2 km Schulweg, ab Klassenstufe 5 mindestens 3 km Schulweg). Ab dem 11. (...)
(...) Und drittens werden gerade Mütter mit wenig oder keinem Einkommen und vielen Kindern im Regen stehen gelassen, denn bei Empfängern von Grundsicherung wird die Mütterrente vollständig auf die Grundsicherung im Alter und die Erwerbsminderungsrente angerechnet. (...)
(...) Sollte aus Ihrer Sicht die Entscheidung eines Sozialhilfeträgers der Nachprüfung im Verwaltungswege und vor den Sozialgerichten bedürfen, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Die Betroffenen und deren Bevollmächtigte können bei Bescheiden von den gegebenen Rechtsbehelfen (Widerspruch, Klage) Gebrauch machen, wenn sie der Meinung sind, dass die hier dargestellten Rechtsgrundlagen falsch angewendet oder eine Berechnung falsch durchgeführt wurde, und sich damit eine Überprüfung dieser Entscheidung sichern. (...)