Frage von Marko N. • 22.07.2023

Antwort von Hubertus Heil SPD • 30.11.2023
Wir behalten die Situation aller Menschen im Blick – auch die von Menschen mit kleinem Einkommen.
Wir behalten die Situation aller Menschen im Blick – auch die von Menschen mit kleinem Einkommen.
§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG bleibt geltendes Recht..
Wir setzen uns seitens des Bundesministeriums der Finanzen und der FDP-Bundestagsfraktion weiterhin dafür ein, diese Verlustverrechnungsbeschränkungen wieder zurückzunehmen.
Riskante Finanzwetten ohne realwirtschaftlichen Absicherungszweck sollen im Verlustfall nicht in vollem Umfang zu Lasten der Allgemeinheiht gehen.
Ich bin mit dem Beschluss für ein Verbot des Gebührenmodells ab Mitte 2026, über das Neobroker eine Rückvergütung für das Weiterleiten von Orders an bestimmte Handelsplätze bekommen (Payment for Order Flow), ebenfalls sehr unzufrieden.